Neue Studienplatzvergabe für Medizin

Neue Studienplatzvergabe für Medizin

Gerechter? Definitiv nicht weniger kompliziert….

 

Die Eignung der Bewerber*innen solle im Vordergrund stehen und die Wartezeitenquote gelte abgeschafft, so forderte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017.

Coronabedingt werden die Bewerberportale von Hochschulstart, über die sich jeder Medizinstudieninteressent*in bewerben muss, erst ab Anfang Juli geöffnet. Die neuen Regeln zur Vergabe der stark nachgefragten Studienplätze für Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie stehen aber schon fest.

 

Entstanden ist ein Dschungel unterschiedlichster Zulassungsbeschränkungen, die es vor der Bewerbung genauestens zu beleuchten gilt. Insgesamt hat für das Fach Humanmedizin

der Medizinertest(TMS bzw.  HAM-NAT und HAM-SJT für Uni Hamburg) für die Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin mehr Bedeutung bekommen, der Wartezeit wird als Kriterium sehr viel weniger Gewicht gegeben und das auch nur noch für die nächsten 2 Semester.

Universitäten haben je bis zu 5 unterschiedliche Auswahlverfahren, die den verschiedenen Kriterien (Abiturnote, Dienst, Berufsausbildung, Studierfähigkeitstest, …) unterschiedliche Gewichtung zukommen lassen, da trotz Zentralabitur die Abinoten der 16 Bundesländer nicht vergleichbar sind, werden diese vor der Studienplatzvergabe vergleichbar gemacht

und jeder Bewerber kann sich anstatt an 6 Universitäten an allen(!!) Universitäten gleichzeitig bewerben.

 

Bewerbung über Hochschulstart

Von allen Studienplätzen für Humanmedizin werden über die sog. Vorabquote bis zu 20% der Plätze insgesamt an bestimmte Bewerbergruppen wie Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen, Nicht-EU-Ausländer*innen und z.B. Landarztanwärter*innen verteilt.

Die übrigen Studienplätze werden zu 30% an die Abiturbesten, zu 10% mithilfe der „Zusätzlichen Eignungsquote“ und zu 60% durch das „Auswahlverfahren der Hochschulen“ vergeben. Die Studieninteressenten bewerben sich über Hochschulstart, bzw. das Dialogsystem AntOn und werden automatisch in allen Quoten der angewählten Universitäten berücksichtigt.

 

Abiturbestenquote

Trotz Zentralabitur scheinen die Abiturnoten der 16 Bundesländer nicht ganz vergleichbar zu sein. Um die Vergleichbarkeit des Abiturschnitts der Bewerber aus verschiedenen Bundesländern zu gewährleisten, wird ein entsprechender Ausgleich bei der Auswahl der Bewerber*innen auf Basis von Prozentrangverfahren und unter Bildung von Landesquoten erfolgen. Das in der Abiturbestenquote vorliegende Gesamtvolumen an Studienplätzen wird also in einem ersten Schritt auf die 16 Bundesländer aufgeteilt und im Anschluss in eine Bundesliste überführt. Die jeweilige Landesanzahl an Studienplätzen wird dann primär nach Abiturleistungim jeweiligen Land und sekundär nach einem abgeleisteten Dienstsowie einer zufällig verteilten Losnummeraufgeteilt, unabhängig von der Ortspräferenz.

 

Zusätzliche Eignungsquote

10% der Studienplätze werden nach dieser neuen Quote verteilt, die die Wartezeitquote ablöst und ausschließlich außerschulische Eignungskriterien aufnehmen darf. Maximal 100 Punkte werden in diesem Beurteilungsverfahren auf mindestens 2 Kriterien verteilt. Das ist einmal der Studierfähigkeitstest und zum anderen bis Wintersemester 21/22 die Wartezeitquote mit max. 45 Punkten im WS 20/21 und 35 Punkten in WS/SS 21/22. Als zusätzliche Kriterien dürfen die Universitäten Punkte für eine anerkannte Berufsausbildung, eine anerkannte Berufstätigkeit, einen anerkannten Dienst oder einen anerkannten Preis vergeben. Was hier anerkannt ist, wird bundeseinheitlich definiert und ist nachzulesen unter https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe20-21/uebersicht_zeq/index.html

Hier findet man auch die unterschiedlichen Gewichtungen und die Auswahl der Kriterien der verschiedenen Universitäten.

 

Auswahlverfahren der Hochschulen

Mit 60% wird der weitaus größte Teil über das Auswahlverfahren der Hochschule vergeben. In dieser Quote ist die Abiturnote i.d.R. das wichtigste Auswahlkriterium. Allerdings darf es keine alleinige Berücksichtigung der Abiturnote mehr geben. Zusätzlich müssen mindestens 2 weitere (ge)wichtige schulnotenunabhängige Kriterien aufgenommen werden und es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Schulnotenunabhängige Kriterien können wie bei der Zusätzlichen Eignungsquotesein: Studierfähigkeitstest, anerkannte Berufsausbildung, anerkannte Berufstätigkeit, anerkannter Dienst, anerkannter Preis.

Anders als bei der Zusätzlichen Eignungsquote können die Hochschulen hier sogenannte Unterquoten einführen, bei denen Kriterien unterschiedlich ausgewählt und gewichtet werden können. Pro Unterquote wird dann eine eigene Bewerberrangliste ermittelt und entsprechende Zulassungsangebote vergeben.

https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe20-21/uebersicht_adh/index.html

 

Das Bewerbungsprocedere

Jede*r Bewerber*in kann sich anstatt an 6 Universitäten an allen Universitäten gleichzeitig bewerben. Zusätzlich kann er sich über AnTon für 11 weitere nichtmedizinische Studiengänge bewerben. Bei der Bewerbung müssen die Hochschulen in eine Wunschreihenfolge gebracht werden. Dabei ist es wichtig, nicht nur nach der Attraktivität der Uni auszuwählen. Wenn man unbedingt (irgend)einen Humanmedizinstudienplatz haben möchte, sollte man auf jeden Fall auch die Chancen an den verschiedenen Hochschulen – ergibt sich aus der Gewichtung der verschiedenen Auswahlkriterien in den verschiedenen Quoten – mit einbeziehen. Wie die Bewerbung genau funktioniert findet man unter

https://hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten/bewerbung

 

 

Unbedingt zu Empfehlen

Der Medizinertest TMS hat als der Studierfähigkeitstestnochmals an Bedeutung zugelegt. Man kann mit diesem Test seine Chancennicht verschlechtern, sondern nur verbessern. Wichtig zu wissen ist, dass er nur einmal im Jahr im Mai (coronabedingt 2020 später) an verschiedenen Orten in Deutschland angeboten wird. Anmeldezeitraum ist der 1.12. des Vorjahrs bis zum 15.1. des Testjahrs.

 

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